Antrag 05/II/2015 Ergänzung § 3 der Wahlordnung

Status:
Überweisung

Der § 3 der Wahlordnung ist in Bezug auf die Durchführung der Parteiwahlen dahingehend zu ergänzen, dass § 33 Abs. 2 Bundeswahlgesetz und § 57 Bundeswahlordnung entsprechend anzuwenden sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landesvorstand (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme des Landesgeschäftsführers für den Landesvorstand:  Antrag erledigt durch Verfahrenseinigung (siehe Stellungnahme zum Antrag 04/II/2015 Parteiwahlen barrierefrei und rechtssicher ermöglichen – Statut ergänzen)