Der Landesvorstand wird beauftragt, eine organisationspolitische Kommission zu berufen, die aus jeweils stimmberechtigten Mitgliedern der Kreise und der Arbeitsgemeinschaften bestehen und von diesen vorgeschlagen werden.
Die Kommission soll den Landesvorstand und den Landesparteitag zu den ihr überwiesenen Anträgen sowie weiteren organisationspolitischen Reformvorschlägen der Parteiarbeit beraten.
Leitend für die Arbeit der Kommission sind folgende Kriterien:
• Gewinnung von mehr Mitgliedern,
• Verbreiterung der Sozialstruktur der Mitgliedschaft,
• Erhöhung der Kampagnenfähigkeit des Landesverbandes, der Kreise und der Abteilungen,
• Förderung der Strategiefähigkeiten,
• Aktivierung bisher inaktiver Mitglieder für die Parteiarbeit sowie
• Dezentralisierung der Wahlkämpfe.
Die nicht behandelten Anträge (Dissens-Anträge) wurden an den Landesvorstand überwiesen.
Ursprüngliche Empfehlung der AK: Annahme in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Der Landesvorstand wird beauftragt, eine organisationspolitische Kommission bis Ende des Jahres zu bilden.
Diese hat zum nächsten Landesparteitag 2018 einen ersten Bericht mit Vorschlägen vorzulegen.
Die Kommission soll den Landesvorstand und den Landesparteitag zu den ihr vom Landesparteitag II/2017 überwiesenen Anträgen, sowie weiteren organisationspolitischen Reformvorschlägen der Parteiarbeit beraten.
Rest wird Begründung.