Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Landesgleichstellungskommission einzurichten. Aufgaben der Landesgleichstellungskommission sollen neben der Erstellung des Gleichstellungsberichts der SPD Berlin die Erarbeitung von Maßnahmen und Hilfestellungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Landesverband sein.
Die Gleichstellungskommission wird von einem Mitglied des Landesvorstands geleitet, um eine gute Anbindung an den Landesvorstand zu gewährleisten. Daneben gehören der Landesgleichstellungskommission je ein Mitglied pro Kreis sowie je ein Mitglied pro statutarischer Arbeitsgemeinschaft mit Stimmrecht an. Der Landesvorstand entscheidet über die Leitung der Landesgleichstellungskommission, Kreise und Arbeitsgemeinschaften entsenden je ein von ihnen zu wählendes Mitglied in das Gremium. Darüber hinaus können von ihnen stellvertretende Mitglieder benannt werden. Die Kommission kann weitere ständige Mitglieder zur Mitwirkung an ihrer Arbeit kooptieren.
Die Gleichstellungskommission tagt regelmäßig, mindestens einmal im Quartal.