Antrag 93/I/2025 Einführung von Mieter:innenbeteiligung in den Aufsichtsräten großer Wohnungsbaugesellschaften

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen für:

  1. Die bundesweite Einführung von Regelungen, die vorsehen, dass sowohl in landeseigenen (wie in Berlin bereits in der Umsetzung) und anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, als auch aus privaten Wohnungsbaugesellschaften ab einer bestimmten Anzahl von verwalteten Wohnungen (Beispielsweise ab 2.000 Wohnungen) gewählte Mieter:innenvertreter:innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Aufsichtsrat aufgenommen werden. – Die Anzahl dieser Vertreter:innen soll sich an der Größe des Wohnungsbestandes orientieren.
  2. Die Organisation der Mieter:innenwahlen: Festlegung, dass die Wahl der Mieter:innenvertreter:innen durch Mieter:innenvereine oder vergleichbare Organisationen organisiert wird; analog zur Rolle von Gewerkschaften bei der Wahl von Arbeitnehmer:innenvertreter:innen.
  3. Eine angemessene Vergütung der Mieter:innen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat, um ihre Unabhängigkeit und professionelle Ausübung zu gewährleisten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)