Antrag 27/I/2025 Einfügung eines neuen Abs. 7 im § 23b* OrgStatut (bisheriger Abs. 4)

Füge in § 23b* OrgStatut einen neuen Abs. 7 ein (bisheriger Abs. 4) (siehe dazu Antrag 26/I/2025)

(7) Aufgabe des Abteilungsvorstandes ist insbesondere:

  1. die Pflege der Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung, insbesondere durch Gespräche und öffentliche Veranstaltungen,
  2. Herbeiführen der Willensbildung der Mitglieder,
  3. die Ehrung der Jubilare (gem. § 5 Abs. 2),
  4. der Abteilungsmitgliederversammlung einmal jährlich einen Geschäfts- und Kassenbericht zu erstatten,
  5. die Benennung der Beauftragten, sofern diese nicht von der Abteilungsmitgliederversammlung benannt wurden.

 

bisherige Formulierung:

(4) Aufgabe des Abteilungsvorstandes ist insbesondere:

a) die Pflege der Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung, insbesondere durch Gespräche und öffentliche Veranstaltungen,

b) das Herbeiführen der Willensbildung der Mitglieder,

c) die Ehrung der Jubilare (gem. § 5 Abs. 2),

d) der Abteilungsmitgliederversammlung einmal jährlich einen Geschäfts- und Kassenbericht zu erstatten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)