Antrag 26/I/2025 Einfügung eines neuen Abs. 4 im § 23b* OrgStatut

Füge in § 23b* OrgStatut einen neuen Abs. 4 ein und ändere die Nummer des bisherigen Abs. 4 auf 7 (siehe Antrag 27/I/2025)

(4) Die Abteilungsmitgliederversammlung beauftragt jeweils ein Mitglied des Abteilungsvorstandes mit der Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder unter 35 Jahren (Beauftragte*r für junge Menschen) und der Mitglieder über 60 Jahren (Senior*innenbeauftragte*r ).

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)