Antrag 60/II/2015 Ehrenamt darf staatlich notwendige Strukturen nicht ersetzen müssen

Status:
Erledigt

Der Staat muss seine Pflicht der Grundversorgung auch gegenüber geflüchteten Menschen wahrnehmen. Die Arbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in akuten Notlagen (z.B. Erstaufnahmeeinrichtungen) darf professionelle Versorgung nicht ersetzen müssen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass öffentliche und administrative Leistungen auch in Krisensituationen arbeits- und leistungsfähig bleiben. Ehrenamtliches Engagement sollte nicht die Lücken der staatlichen Leistungen schließen, sondern diese unterstützen.

 

Wir fordern das Land Berlin auf, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, auch um viele seiner eigenen bisher bis weit über ihre eigentlichen Belastungsgrenzen arbeitenden Stellen zu unterstützen.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)