Antrag 179/I/2020 E-Scooter

Status:
Annahme mit Änderungen

 

  1. Prüfung der Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
    Zum Beispiel an jeder Einmündung bzw. Kreuzung, Bahnhaltestelle und Sehenswürdigkeit Umwidmung von Kfz-Parkplätzen.
  2. Prüfung der Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
  3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
  4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
  1. Wir fordern die Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
  2. Die Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
  3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
  4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.
  5. Dieses Gesetz soll eine Helmpflicht, Sorgfalts- und Haftungspflicht für Anbieter bei Schadensfällen, die Nachweispflicht für die Nutzung von ökologischen Strom sowie das Einrichten von so genannten Mobility-Hubs, an denen die Roller zentral gesammelt werden und ausschließlich dort angemietet bzw. abgeben werden können.
  6. Die Mobility-Hubs sind vom Land Berlin einzurichten und müssen für die Nutzung von öffentlichem Straßenland von den Anbietern angemietet werden.
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
  1. Wir fordern die Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
  2. Die Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
  3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
  4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.
  5. Dieses Gesetz soll eine Helmpflicht, Sorgfalts- und Haftungspflicht für Anbieter bei Schadensfällen, die Nachweispflicht für die Nutzung von ökologischen Strom sowie das Einrichten von so genannten Mobility-Hubs, an denen die Roller zentral gesammelt werden und ausschließlich dort angemietet bzw. abgeben werden können.
  6. Die Mobility-Hubs sind vom Land Berlin einzurichten und müssen für die Nutzung von öffentlichem Straßenland von den Anbietern angemietet werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion hat im August 2021 ein „Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen“ gemeinsam mit den Koalitionspartnern im Parlament beschlossen. Darin wird die gesetzliche Grundlage für Regulierungen von Mietfahrzeugangeboten im öffentlichen Straßenland geschaffen. Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition ist zudem folgendes festgelegt: „Die Koalition wird eine Regulierung der Sharing-Angebote im Sinne der Verkehrswende einschließlich qualitativer Standards umsetzen und Sharing-Angebote konzessionieren. Die SPD-Fraktion wird dieses Vorhaben parlamentarisch begleiten und mit den Koalitionspartnern umsetzen. 

Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Erledigt durch Regierungshandeln

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde eine bundesweite Regelungsgrundlage für den Betrieb von E-Scootern geschaffen, welche Rahmenbedingungen für deren Einsatz festschreibt. Die Erhebung von Gebühren erfolgt derzeit in zahlreichen Kommunen im Rahmen von Sondernutzungssatzungen. Die Entwicklung der betreffenden Rechtsprechung wird beobachtet.

Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Fraktion im Berliner Angeordnetenhaus
Überweisungs-PDF: