Der Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich bei den Kürzungsrunden für den Doppelhaushalt 2026/2027 dafür einsetzen, dass die Kultur nicht erneut überproportional und unverhältnismäßig den Sparszenarien ausgesetzt ist.
Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Die Berliner Verfassung enthält zudem die Staatszielbestimmung, das kulturelle Leben zu schützen und zu fördern (Art. 20, 21 VvB). Die Grundlinien der Sozialdemokratie sind auch in der Kultur zu schützen: faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, eine sozial-verträgliche Infrastruktur und eine offensive Förderung von Diversität und Vielfalt.
Kultur ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Kürzungsszenarien des Finanzsenators und des Kultursenators greifen direkt in diese Daseinsvorsorge ein, auf die die Kultur ein Anrecht hat. Durch Zeitdruck und Willkür ist eine planbare Bestandsaufnahme und Zielvereinbarung nicht möglich. Der finanzielle Schaden für Berlin und der soziale Schaden für die Kultur – sowohl institutionell, für Zuwendungsempfänger*innen als auch in der Freien Szene – sind somit immens, wenn es nicht erst transparente und messbare Kriterien für die Kürzungsvorhaben – in Absprache wischen Politik, Verwaltung und den Akteur*innen – gibt. Daher setzt sich die SPD Berlin für ein Kulturfördergesetz ein, um danach zu handeln. Nur eine starke Kulturpolitik ist auch eine starke Gesellschaftspolitik.
Gleichzeitig fordern wir den Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich für einen Runden Tisch Freie Szene einzusetzen, um die Zukunft der gesamten Freien Szene inkl. ihrer wichtigsten Ressource, den bezahlbaren Raum für Produktion und Präsentation, zu sichern.