Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, die Möglichkeit der Direktvergabe bzw. Selbst-Erbringung von Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 8a (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dauerhaft abzusichern und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Direktvergabe bzw. Selbst-Erbringung von Leistungen muss im Gesetz einen eindeutigen Vorrang vor der wettbewerblichen Vergabe erhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)