Antrag 92/II/2018 Digitaler Wandel auch in den Schulen – Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen in der Sekundarstufe I

Status:
Annahme

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.

 

Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.

 

Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.

 

Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Informatikunterricht wird in der Sek I als mögliches Wahlpflichtunterricht angeboten. Der derzeit gültige Rahmenlehrplan ist seit 2017 in Kraft. Die Fachgruppe Informatik wurde im Schuljahr 2018/2019 von 195 Schulen gemeldet. Die sechs Kompetenzbereiche der KMK Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ werden nahezu vollständig in etwas abweichender Struktur im Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1 bis 10 Berlin Brandenburg im Basiscurriculum Medienbildung, abgebildet. Das BC Medienbildung gilt als Querschnittsaufgabe für alle Fächer. Einige Teilkompetenzen sind explizit nicht im BC Medienbildung verankert, sondern im Fachplan des Faches Informatik abgebildet. In den allgemeinbildenden Schulen erfolgt im Rahmen der Entwicklung von den schulinternen Curricula die Umsetzung des Rahmenlehrplanes und damit auch des BC Medienbildung eigenverantwortlich.   Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat das Abgeordnetenhaus im Jahr 2017 beschlossen, den Senat zu beauftragen, einen Runden Tisch Medienbildung einzuberufen. Dieser tagt seit 2017 regelmäßig, bestehend aus Vertretern der Lehrkräfteausbildung aus den Universitäten, Seminaren und der Lehrkräftefort- und -weiterbildung. Medienbildung soll in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung miteinander besser verknüpft werden. Die Fort- und Weiterbildungsangebote für die Thematik Medienbildung werden in diesem Zusammenhang unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel an den Bedarf angepasst. Die Medienbildung spielt auch im Rahmen der Berufsbegleitenden Weiterbildung eine bedeutende Rolle, begünstigt wird dieses insbesondere durch die innovative Ausstattung des Studienzentrums für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS).   Das Landesprogramm „Medienbildung für Gute Schule“ soll zur Stärkung der bezirklichen Medienkompetenzzentren in Kooperation mit der Regionalen Fortbildung Berlin weiter ausgebaut werden. Durch diese Zusammenarbeit in der außerschulischen und schulischen Arbeit soll Medienbildung ganzheitlich, zeitgemäß und lebensorientiert für die Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Hierfür hat das Abgeordnetenhaus im Doppelhaushalt 2020/2021 über 600.000 € p.a. zur Verfügung gestellt.   Im AK II nimmt der digitale Wandel von Schule und die Medienkompetenz von Schüler*innen fortwährend einen sehr hohen Stellenwert ein. Die Digitalisierung von Schulen hat gerade auch hinsichtlich der Corona-Pandemie einen neuen Schub erhalten. Neben den bereits zu Beginn der Pandemie beschafften 9.500 Endgeräte für Schüler*innen werden zurzeit weitere 40.000 Geräte beschafft. Zusätzlich stehen aus 500 Mio. € Paketen des Bundes nunmehr Mittel zur Beschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte sowie für IT-Administration zur Verfügung. Für letzteres wird zurzeit ein Konzept erarbeitet. Der AK II setzt auch weiter für Digitalisierung von Schule, Breitbandanbindung und Endgeräte-Beschaffung ein und steht hierzu in engem Austausch mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und versucht zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen.  
Überweisungs-PDF: