Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.
Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.
Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.
Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.
Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.