Antrag 152/II/2025 Digital gestütztes Abschleppen für mehr Verkehrssicherheit und effiziente Verwaltung

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) (wenn möglich in den aktuell laufenden Änderungsberatungen) sowie die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so angepasst werden, dass die Feststellung von Abschlepptatbeständen künftig auch auf Grundlage von Fotos oder Videos erfolgen kann, die elektronisch durch Bürger:innen, Parkraumbewirtschafter oder andere Dritte an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

 

Die hoheitliche Entscheidung über die Anordnung des Abschleppens verbleibt dabei ausschließlich bei den Behörden. Die Durchführung des Abschleppvorgangs erfolgt weiterhin durch beauftragte Abschleppunternehmen.

 

Dazu wird ein neuer Paragraph im ASOG Berlin eingeführt werden, der ausdrücklich klarstellt, dass digitale Beweismittel (Fotos, Videos, elektronische Dokumentationen) als Grundlage für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen anerkannt werden können, sofern sie die Situation zweifelsfrei dokumentieren und den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

 

Des Weiteren sollen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so überarbeitet werden, dass die durchführenden Abschleppunternehmen den neuen Standort des umgesetzten Fahrzeugs digital an die Behörden übermitteln. Bisher mussten meist behördliche Arbeitskräfte bis zum Ende des Umsetzvorgangs vor Ort verbleiben um den neuen Standort aufzunehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)