Wir fordern:
- keine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren außerhalb des Katastrophenschutzes
- keine Umdeutung von Begrifflichkeiten, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren durch neue Definitionen zu ermöglichen
- die Einsatzfähigkeit der Polizei durch ausreichend Personal und eine auf Deeskalation ausgerichtete sowie Kommunikationskompetenz fördernde Ausbildung zu stärken
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 38/III/2016 (Konsens)