Antrag 89/II/2018 Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gemeinsam gestalten

Status:
Erledigt

Zur Weiterentwicklung der Region Berlin-Brandenburg werden die sozialdemokratischen Kommunalpolitiker aufgefordert, auf lokaler Ebene nicht nur konkrete Probleme zu benennen, sondern bereits im Vorfeld gemeinsam mögliche Interessenkonflikte auszugleichen und entsprechende Lösungsvorschläge in die zuständigen Entscheidungsgremien auf Kommunal- oder Landesebene einzubringen.

 

Folgende Handlungsfelder bieten sich für diese „strategische Partnerschaft“ an:

 

1. Ein Beitrag zur Lösung der Berliner Wohnungsfrage wäre ein streng an das Schienensystem ausgerichteter Städtebau, der perspektivisch eine behutsame  Nachverdichtung um 100.000 Wohnungen im Berliner Umland schaffen könnte.

Die konsequente  Durchsetzung von einem Drittel geförderter Sozialwohnungen bleibt dabei eine erstrangige politische Aufgabe. Den Berliner Bezirken und Umlandgemeinden müssen daher starke Anreize gegeben werden, über die Ländergrenzen hinweg integrierte Stadtentwicklungskonzepte zu entwickeln.

 

2. Die bessere Vernetzung zwischen Berlin und Brandenburg erfordert den entschlossen Ausbau der Schieneninfrastruktur und Bestellung weiteren Regionalverkehrs. An den Bahnhöfen erfolgt die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern.

 

3. Die Perspektive einer zukunftsfähigen Entwicklung darf sich aber nicht nur auf die Hauptstadtregion einengen, auch die Brandenburger Peripherie benötigt eine Strategie gegen Abwanderung und Überalterung. Neben dem Naherholungs- und Tourismuspotential bietet z.B. der digitale Umbau der Wirtschaft mit zunehmender Flexibilität und Mobilität auch Chancen für brandenburgische Mittelzentren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der Infrastruktur geschaffen werden. Hier könnte sich auch Berlin aktiv beteiligen, z.B.  durch Auflage eines von beiden Ländern gespeisten Strukturfonds.

 

Weitere Handlungsfelder wären die Entwicklung von Gewerbegebieten, gemeinsame Nutzung/Schaffung von Schul-/Bildungseinrichtungen sowie Gesundheits-/Pflegeeinrichtungen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 88/II/2018 (Konsens)