Antrag 96/II/2014 Den Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die Lärmsanierung der Bundesfernwege (Autobahnen und Schienenwege) in Berlin nutzen!

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion, die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aus Berlin und die SPD-Senatoren werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin das „freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken“ des Bundes angesichts der im Koalitionsvertrag versprochenen „Erhöhung der Mittel für Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene“ zur Finanzierung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen nutzt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Bekämpfung des Verkehrslärms ist eines der zentralen verkehrspolitischen Anliegen der SPD. Bereits der koalitionsvertrag trägt hier eine deutliche sozialdemokratische Handschrift. Seitdem wurden die Mittel für die Lärmsanierung beim Schienenverkehr und an Bundesfernstraßen um jeweils zehn Millionen Euro erhöht.   Außerdem lässt die SPD-Bundestagsfraktion prüfen, inwieweit Waggons vorfristig auf deutlich leisere Bremsen, die sogenannten LL-Sohlen umgerüstet werden können.   Für 2016 stocken wir die Bundesmittel für freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen um 20 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro auf. Noch 2013 hatte der Bund nur 100 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem haben wir die Grenzwerte, nach denen der freiwillige Lärmschutz geleistet werden kann, um drei Dezibel abgesenkt. So verbessern wir spürbar die Situation vieler Menschen, die täglich unter Schienenlärm leiden.   Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Berlin hat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die Lärmschutzprogramme ausgeschöpft.   Stellungnahme SenStadtUm: Zuständig für die Lärmsanierung an Bundesautobahnen ist die SenStadtUm als Straßenbaulastträger in Auftragsverwaltung für den Bund. Derzeit läuft eine erneute Lärmsanierung für das gesamte BAB-Netz wegen abgesenkter Richtwerte und gestiegener Verkehrsmengen. Für einige Abschnitte ist die Lärmsanierung mit passivem Lärmschutz (Schallschutzfenster) in Arbeit. Weitere Abschnitte werden hinsichtlich ihrer Eignung auf aktive Maßnahmen (Lärmschutzwände) untersucht.