Antrag 146/I/2020 Den Begriff “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen!

Status:
Erledigt

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundlegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass Art. 3 III GG wie folgt geändert wird:

 

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe oder anderen äußerlichen Merkmalen, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichbehandlung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

 

Außerdem soll der Begriff “Rasse” auch an allen anderen Stellen des Grundgesetzes durch Begriffe ersetzt werden, die nicht Bezug auf eine Einordnung in “Rassen” nehmen.

 

Des Weiteren fordern wir, dass sich die SPD-Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses Berlin dafür einsetzen, dass der Begriff „Rasse“ auch aus der Berliner Landesverfassung gestrichen wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 145/I/2020 (Konsens)