Die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Schaffung eines Demokratiefördergesetzes einzusetzen, das auf folgenden Grundsätzen beruht:
(1) Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes
Bisher sind viele demokratische Projekte auf befristete Fördermittel angewiesen. Ein Demokratiefördergesetz würde ihnen langfristige finanzielle Sicherheit geben.
(2) Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Demokratische Organisationen müssen vor politisch motivierten Angriffen geschützt werden. Es braucht eine rechtliche Absicherung, damit Vereine und Initiativen, die sich für Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus engagieren, nicht durch den Vorwurf der „politischen Einseitigkeit“ ihre Gemeinnützigkeit verlieren.
(3) Klare Positionierung gegen Einschüchterungsversuche
Die SPD darf nicht zulassen, dass demokratische Akteure durch gezielte Kampagnen unter Druck gesetzt werden. Sie muss sich aktiv gegen eine solche Vergiftung des politischen Klimas, Diffamierungsversuche und für die Verteidigung einer kritischen Zivilgesellschaft einsetzen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind kein politisches Feindbild – sie sind essenziell für unsere Demokratie. Eine starke Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Die SPD muss deshalb entschlossen gegen diese Angriffe Stellung beziehen und sich für eine verlässliche Förderung demokratischer Initiativen einsetzen.
(4) Breiter Zivilgesellschaftsbegriff: Das Gesetz soll explizit die Vielfalt der Zivilgesellschaft anerkennen – von politischen Bildungsinitiativen über Jugendverbände, Migrant*innenselbstorganisationen, Sportvereine, Religionsgemeinschaften bis hin zu Nachbarschaftsinitiativen und sozialen Projekten.
(5) Pluralität und demokratische Offenheit: Das Gesetz soll die Förderung einer pluralistischen, demokratischen Debattenkultur stärken. Es darf keine Förderung für Organisationen geben, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde arbeiten. Gleichzeitig soll die Vielfalt weltanschaulicher, religiöser oder politischer Perspektiven gewahrt bleiben.
(6) Stärkung langfristiger Strukturen: Die Förderpraxis soll verstärkt auf die Unterstützung nachhaltiger, langfristig angelegter Demokratiearbeit ausgerichtet werden. Prekäre Projektförderungen sollen durch stabile Finanzierungsstrukturen ergänzt werden.
(7) Klare Regelungen zur Gemeinnützigkeit: Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts einzusetzen, die mehr Rechtsklarheit für politisch bildende Arbeit schafft – insbesondere bei Engagement gegen Antisemitismus, Rassismus oder andere demokratiefeindliche Entwicklungen.