Antrag 102/II/2014 Dauervisum für Rückkehrer der ersten Einwander-Generation aus der Türkei, Tunesien, Marokko, Südkorea und dem ehem. Jugoslawien verwirklichen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen, die die geltenden Visaregelungen von dem Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern (1983)  betroffenen GastarbeiterInnen der ersten Generation dahingehend zu ändert, dass erleichterte Besuchsmöglichkeiten geschaffen werden, um Familienangehörige in der Bundesrepublik besuchen zu können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Das Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern aus dem Jahr 1983 hatte zum Ziel, dass Menschen aus  der Türkei, Tunesien, Marokko usw. im Falle von Arbeitslosigkeit dabei unterstützt werden, zurück in ihre Heimatländer zu gehen. Das Gesetz ist auch heute noch gültig, ist aber nicht der Hebel um Veränderungen bei den Visamöglichkeiten herbeizuführen. Die Koalition diskutiert derzeit generelle Veränderungen am Visa-Kodex mit der Türkei umzusetzen. Dieses würde die Besuchsmöglichkeiten aller StaatsbürgerInnen der Türkei nach Deutschland deutlich erleichtern. Für die anderen genannten Länder ist die Veränderung auf Grund der Blockade der Unionsfraktionen derzeit nicht umsetzbar.