Die Bewerbungsverfahren in allen Berliner Landesbehörden und Landesunternehmen müssen anonymisiert werden. Das bedeutet, dass Bewerber*innen weder ihren Namen, ihr Geschlecht und ihr Geburtsort angeben noch ein Foto mitsenden dürfen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (40/I/2019) (Konsens)
PDF: