Antrag 36/I/2020 Clubkultur schützen - Freiräume erhalten

Status:
Annahme

Um die Berliner Clubkultur langfristig zu erhalten, fordern wir:

 

  • die Festsetzung und Sicherung von landeseigenen Standorten zukünftiger clubkultureller Nutzung und bis dahin Bestandsschutz für bestehende Clubs auf landeseigenen Standorten.
  • die Anerkennung von Clubs als kulturelle Einrichtungen. Sie sind rechtlich Konzertsälen, Opern, Theatern und Programmkinos als Kultureinrichtungen gleichzustellen. Dies ist auch in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
  • Clubs, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, werden in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt und nicht als Vergnügungsstätten.
  • Die Schaffung von Kulturschutzgebieten. Kulturschutz soll als Teil der Erhaltungsordnung (§172 BauGB) eingeführt werden. Eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“ soll eingeführt werden, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen.
  • die Clusterung innerstädtischer Alternativen für bedrohte Standorte. Dabei ist die Vermietung landeseigener und bundeseigener Liegenschaften an Clubs zu prüfen.
  • Die Erhebung von Potenzialstudien in allen Bezirken, um geeignete Flächen für neue Clubs und Kulturgebiete zu identifizieren.
  • die Einrichtung einer Clearingstelle, die Nutzungskonflikte lösen und mögliche Umnutzungen und Umsiedlungen von Clubs ermöglichen soll.
  • die finanzielle Unterstützung von Clubs, um Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und damit der Stadtverträglichkeit zu ermöglichen.
  • Einbettung in eine ganzheitliche Strategie zum Erhalt und der Förderung der Berliner Kreativwirtschaft insgesamt

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Um die Berliner Clubkultur langfristig zu erhalten, fordern wir:

 

  • die Festsetzung und Sicherung von landeseigenen Standorten zukünftiger clubkultureller Nutzung und bis dahin Bestandsschutz für bestehende Clubs auf landeseigenen Standorten.
  • die Anerkennung von Clubs als kulturelle Einrichtungen. Sie sind rechtlich Konzertsälen, Opern, Theatern und Programmkinos als Kultureinrichtungen gleichzustellen. Dies ist auch in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
  • Clubs, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, werden in der Baunutzungsverordnung als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt und nicht als Vergnügungsstätten.
  • Die Schaffung von Kulturschutzgebieten. Kulturschutz soll als Teil der Erhaltungsordnung (§172 BauGB) eingeführt werden. Eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“ soll eingeführt werden, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen.
  • die Clusterung innerstädtischer Alternativen für bedrohte Standorte. Dabei ist die Vermietung landeseigener und bundeseigener Liegenschaften an Clubs zu prüfen.
  • Die Erhebung von Potenzialstudien in allen Bezirken, um geeignete Flächen für neue Clubs und Kulturgebiete zu identifizieren.
  • die Einrichtung einer Clearingstelle, die Nutzungskonflikte lösen und mögliche Umnutzungen und Umsiedlungen von Clubs ermöglichen soll.
  • die finanzielle Unterstützung von Clubs, um Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes und damit der Stadtverträglichkeit zu ermöglichen.
  • Einbettung in eine ganzheitliche Strategie zum Erhalt und der Förderung der Berliner Kreativwirtschaft insgesamt

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):

Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die Berliner Clubkultur zeichnet sich durch Innovation, Diversität und Kreativität aus, weshalb Clubs aus Sicht der SPD-Fraktion Kulturorte, sozio-kulturelle Freiräume und kreativwirtschaftliche Akteure darstellen, die Berlin nachhaltig prägen. Ihr Schutzwert ist SPD-seitig unhinterfragt. Der Parlamentsbeschluss „Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken“ und die Novellierung des Grünanlagengesetzes stehen beispielhaft für die anhaltendenden Bemühungen um die Stärkung der Berliner Clubkultur. Die parlamentarische Kontrolle ihrer Umsetzung wurde seitens der SPD-Fraktion durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erschließung weiterer Open-Air-Flächen im Rahmen eines Pilotprojekts ergänzt, sodass etablierte Förderinstrumente wie der Tag der Clubkultur sinnvoll ausgebaut werden.

Stellungnahme des Senats 2022: Bei der Entwicklung vorhandener und neuer Quartiere sollen kulturelle Räume in ausreichendem Umfang verbindlich geplant und entwickelt werden. Dies wird über die Strategie zur Integrierten Infrastrukturplanung, einem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept Kultur sowie den bezirklichen Sozialen Infrastrukturkonzepten (SIKo) sichergestellt. Der Senat wird Kulturräume sichern, etwa durch die Anerkennung von Clubs als Kulturstätten. Der Senat beabsichtigt, planerische und finanzielle Instrumente, wie zum Beispiel beim Lärmschutz für Clubs, weiterzuentwickeln. Es finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Senat und der Clubcommission statt, Thema sind auch mögliche Potenziale in den Neuen Stadtquartieren. Durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) unterstützt der Senat den Erhalt von Clubkultur. Hierfür arbeitet die BIM seit 2018 direkt mit der Clubcommission zusammen. Die BIM ist Vermieterin einiger Clubs. Sie hält an diesen Mietverträgen fest, sofern nicht durch Entscheidungen des Landes Berlin andere Nutzungen vorgesehen sind. Zudem unterstützt die BIM als Vermieter die Clubs im Portfolio mit Mietstundungen und Mietnachlässen im Rahmen des vom Land Berlin dazu vorgegeben Handlungsspielraums. Ebenso unterstützt die BIM bei der Suche nach Flächen für die eventuelle Umsiedlung von Clubs. In der Baunutzungsverordnung werden Clubs als eine Unterart von Vergnügungsstätten geführt. In der Planung von Neuen Stadtquartieren werden (Frei-)Räume für Clubkultur mitgeplant, so werden neue Potenziale für Clubs rechtzeitig berücksichtigt. Eine Ausweisung von Kulturschutzgebieten ist nicht geplant.
Überweisungs-PDF: