Der SPD-Landesvorstand Berlins und der SPD-Parteivorstand des Bundes werden aufgefordert, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für sein Fehlverhalten öffentlichkeitswirksam zu rügen.0
Er hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist zudem aufgefordert, diese Anweisung unverzüglich zurückzunehmen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 107/I/2020 (Konsens)
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