- Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, sich für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes einzusetzen, der für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel herangezogen wird. Statt wie bisher nur Wohnungen zu berücksichtigen, deren Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde, sollen es zukünftig 10 Jahre sein. Zudem soll auch preisgebundener Wohnraum in die Betrachtung einbezogen werden. Dies bedarf einer Änderung bzw. Anpassung des § 558 BGB, Absatz 2, Satz 1.
- Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. sich dafür einzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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