Antrag 113/II/2018 Beteiligung an den Unterkunftskosten für arbeitende Geflüchtete begrenzen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Begrenzung der Kostenbeteiligung an der Unterkunft für arbeitende Geflüchtete analog zum Mietenbündnis einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK I): Der Antrag befindet sich in der Beratung in den Fraktionsgremien.
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VIII)Antwort: Laut der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales müssen Geflüchtete, die in LAF-Unterkünften untergebracht sind, sich zukünftig nur mit einem begrenzten Betrag (Eigenanteil) an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligen, wenn sie Einkommen haben oder Studierende bzw. Auszubildende sind. Der Eigenanteil beträgt monatlich maximal: für eine 1 Person 344 €, für 2 Personen 590 €, für 3 Personen 738 € und für Familien mit 4 und mehr Personen 984 €.  
Überweisungs-PDF: