Um die Versorgung mit bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum für die über 200.000 Menschen mit Mobilitätsbehinderung in Berlin zu verbessern, werden die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Erfassung des vorhandenen Bestands an barrierefreien Wohnungen zu verpflichten und in einer Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. Die immer wieder erfolgende Benutzung des Begriffs „barrierearm“ ist dabei zu vermeiden. Dieser Begriff ist willkürlich, ungenau und nirgends definiert.
Dabei ist anzugeben:
- Zahl der Rollstuhlwohnungen nach DIN-Norm(RB-Wohnungen).
- Anzahl der barrierefreien Wohnungen (Ausstattung – wie und für welche Behinderungsarten)
- Zahl der geplanten barrierefreien und Rollstuhlwohnungen
- Zahl der Bestandswohnungen, die durch Umbau barrierefrei/seniorengerecht gemacht werden können und konkrete Planungen dazu (Anzahl, Zeitraum)
- Stand der Vermietung / Melden von frei werdenden Wohnungen (z.B. auch inberlinwohnen.de) mit dem Hinweis auf Neuvermietung nur an Menschen mit Mobilitätsbehinderung