Um die fachliche gesamtstädtische Steuerung flächendeckend zu stärken sowie eine einheitliche Verwaltungsarbeit in den Bezirken zu gewährleisten , setzt sich die SPD Berlin und die SPD-AGH-Fraktion dafür ein, dass das Bezirksverwaltungsgesetz im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Verwaltungs- und Verfassungsreform im Land Berlin wie folgt geändert wird:
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird mit der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksversammlung für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Die weiteren Bezirksamtsmitglieder werden jeweils mit der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksversammlung für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Bezirksamtsmitglieder müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.