Antrag 302/I/2020 Berliner Stromnetz in Anstalt öffentlichen Rechts überführen, Bürgerbeteiligung ermöglichen

Status:
Überweisung

Vorbemerkung
Vattenfall hat am 23. Oktober bekanntgegeben, das Berliner Stromnetz dem Land zum Rückkauf anzubieten. Berlinerinnen und Berliner haben viele Jahre für die Rekommunalisierung des Landesparteitag Berlin Stromnetzes gekämpft. Ein Volksentscheid hatte eine überragende Mehrheit von 75 Prozent für eine Rückübertragung ergeben, wenn auch das erforderliche Quorum knapp verfehlt worden war.

 

Die letzten Jahre waren dann von Rechtsstreitigkeiten mit Vattenfall geprägt. In dieser Auseinandersetzung sind die eigentlichen Ziele des Rückkaufs in den Hintergrund geraten.

 

Diese sind:

  • Klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins
  • Demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung für das Stromnetz
  • Netzeinnahmen statt für Privat-Renditen für den Klimaschutz nutzen

 

Antrag

  1. Über die Konditionen des Rückkaufs des Berliner Stromnetz entscheidet vollumfänglich das Berliner Abgeordnetehaus.
  2. Das Berliner Stromnetz ist in Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Die Aufgabe der Stromversorgung ist gesetzlich zuzuweisen. Transparenz, demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung sind dabei gesetzlich festzulegen.
  3. Die Finanzierung des Rückkaufs erfolgt aus dem Haushalt. Künftige Überschüsse aus dem Stromnetz fießen dem Haushalt zu.
  4. Hat die Summe der Überschüsse den Rückkaufpreis abzüglich der Verkaufserlöse der Privatisierung erreicht, so sind die Überschüsse für die klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins zu verwenden.

 

Beschluss: Überweisung an Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Vorbemerkung
Vattenfall hat am 23. Oktober bekanntgegeben, das Berliner Stromnetz dem Land zum Rückkauf anzubieten. Berlinerinnen und Berliner haben viele Jahre für die Rekommunalisierung des Landesparteitag Berlin Stromnetzes gekämpft. Ein Volksentscheid hatte eine überragende Mehrheit von 75 Prozent für eine Rückübertragung ergeben, wenn auch das erforderliche Quorum knapp verfehlt worden war.

 

Die letzten Jahre waren dann von Rechtsstreitigkeiten mit Vattenfall geprägt. In dieser Auseinandersetzung sind die eigentlichen Ziele des Rückkaufs in den Hintergrund geraten.

 

Diese sind:

  • Klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins
  • Demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung für das Stromnetz
  • Netzeinnahmen statt für Privat-Renditen für den Klimaschutz nutzen

 

Antrag

  1. Über die Konditionen des Rückkaufs des Berliner Stromnetz entscheidet vollumfänglich das Berliner Abgeordnetehaus.
  2. Das Berliner Stromnetz ist in Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Die Aufgabe der Stromversorgung ist gesetzlich zuzuweisen. Transparenz, demokratische Kontrolle und Bürgerbeteiligung sind dabei gesetzlich festzulegen.
  3. Die Finanzierung des Rückkaufs erfolgt aus dem Haushalt. Künftige Überschüsse aus dem Stromnetz fießen dem Haushalt zu.
  4. Hat die Summe der Überschüsse den Rückkaufpreis abzüglich der Verkaufserlöse der Privatisierung erreicht, so sind die Überschüsse für die klimagerechte Ausgestaltung der Energieversorgung Berlins zu verwenden.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: