Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass das Berliner Mietenkonzept für den Sozialen Wohnungsbau möglichst schnell auf eine Richtsatzmiete mit staatlich verordneten Richtwerten umgestellt wird, um so einen dauerhafte Sozialbindung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau zu sichern. Es soll angestrebt werden, diese Regelung auch auf Bestände, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, anzuwenden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im Jahr 2015 das Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) beschlossen. Derzeit ist eine eingesetze Expertenkommission beauftragt, Vorschläge über die Entwicklung der Sozialmieten zu erarbeiten (s.a. Antwort zum Antrag Nr. 50/I/2014).
Stellungnahme SenStadtUm:
Antrag ist in Bearbeitung.
Regelungen für Sozialwohnungen finden sich im seit dem 01.01.2016 geltenden Wohnraumversorgungs-gesetz Berlin. Aktuell wird eine Expertenkommission eingerichtet, die die im Antrag formulierten Forderungen prüfen wird, ob es für Berlin sinnvoll und machbar ist.