Antrag 142/I/2025 Berliner Auszubildendenwerk gestalten - Unterstützungsangebote für Auszubildende bündeln und ausbauen

Das bereits beschlossene und in Vorbereitung befindliche Berliner Auszubildendenwerk soll auch als zentrale Stelle für Beratungs- und Unterstützungsangebote der Berliner Verwaltung, eigene Angebote des Auszubildendenwerks, der Gewerkschaften und privater sowie zivilgesellschaftlicher Träger dienen. Die Auszubildenden sollen eine zentrale Anlaufstelle haben, an die sie sich in allen Belangen ihrer Ausbildung und ihres Lebens in Ausbildung wenden können. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Unterstützung von allgemeinbildenden Schulen bei Berufsorientierungsangeboten und Berufs- sowie Ausbildungswahlberatung
  • Beratung bezüglich Weiterbeschäftigung und Jobsuche bzw. Vermittlung an das Arbeitsamt oder Jobcenter
  • Informationen zu tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten und Pflichten von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen (Arbeitsrechtsberatung) bzw. Vermittlung an Rechtsberatungen und Anwälte
  • Gewerkschaftliche Ansprechpersonen und Beratungsangebote
  • Beratung zu Unterstützungsangeboten im Bereich Inklusion und Gleichstellung
  • Integrationsberatung und Beratung zu Deutschkursen
  • Beratung zu sozialem und politischem Engagement
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitssicherheit und zur professionellen Ausstattung (Arbeitsmaterial, Schutzkleidung, etc.)
  • Beratung und Unterstützung zum Wechsel des Ausbilders, des Ausbildungsbetriebs oder Ausbildungsberufs
  • Beratung zu Berufsbildung Weiterbildung und Prüfungsthemen
  • Beratung zu Stipendien, Fördergeldern, Talentprogrammen und Wettbewerben
  • Beratung bei der Wohnungssuche bzw. Vermittlung an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche
  • Unterstützung der Auszubildenden bei finanziellen Themen und bürokratischen Prozessen
  • Beratung bei sozialen Konflikten und Mobbing bzw. Vermittlung an soziale Träger
  • psychologische Betreuungsangebote sowie die Vermittlung an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen

 

Dafür soll im Auszubildendenwerk ein Büro eingerichtet werden, das Informationen aufbereitet und zentralisiert bereitstellt, Sprechstunden anbietet, aktiv mit den Auszubildenden, IHK und HWK, Träger*innen, Berufsschulen und Betrieben in Kontakt tritt und Informationsveranstaltungen organisiert. Die Größe und personelle Ausstattung dieser Anlaufstelle soll durch eine Schätzung des Bedarfs in Zusammenarbeit von Senat, IHK, HWK, Träger*innen, Gewerkschaften, Berufsschulvertreter*innen und Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen bestimmt werden. Zur Schaffung der Planstellen, die zur Organisation des Auszubildendenwerks und zur Umsetzung von dessen Aufgaben benötigt werden, bedarf es eines auskömmlich finanzierten Haushaltstitels.

 

Die Anlaufstelle soll im Rahmen ihrer Arbeit für die Berufsorientierung zugleich auch Informationsmaterialien und Veranstaltungen für kleine Betriebe bieten, die erwägen, einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Dies kann auch im Rahmen einer Verbundausbildung bzw. in Kooperation mit der Verbundberatung für die duale Berufsausbildung Berlin geschehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)