Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.
Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:
- die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
- Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
- Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
- Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
- Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.
Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.
Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:
- die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
- Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
- Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
- Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
- Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.