Antrag 94/I/2020 Berlin steht! Landesaufnahmeanordnung zur Beendigung der humanitären Notlage auf Lesbos und zur Verteidigung der europäischen Wertegemeinschaft

Status:
Annahme

Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.

 

Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:

 

  • die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
  • Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
  • Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
  • Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
  • Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.

 

Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:

 

  • die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
  • Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
  • Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
  • Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
  • Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Berliner Bundesratsinitiativen zur Änderung des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie mehr Entscheidungsspielraum für Länder bei Einrichtungen von Landesaufnahmeprogrammen am 18. September 2020 wurden vom Bundesrat abgelehnt. Berlin hat über die Verteilungsquote des Königsteiner Schlüssels hinaus insgesamt 126 Geflüchtete von den vom Bund ausgewählten 1553 Personen aufgenommen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat nach Beschlussfassung am 17. November 2020 im Senat Klage gegen den Bund wegen der Versagung des Einvernehmens nach § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG erhoben.
Überweisungs-PDF: