Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung und der Krankenversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.
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