Antrag 45/II/2018 Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung anheben

Status:
Annahme

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung und der Krankenversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.

Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: