Antrag 97/I/2025 Begrenzung der Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Status:
Erledigt
  • Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, ab dem 01.01.2026 die jährlichen Mieterhöhungen auf maximal 2 Prozent pro Jahr und pro Wohnung zu begrenzen.
  • Die bestehende Regelung, die Mieterhöhungen von bis zu 11 Prozent alle drei Jahre erlaubt, wird aufgehoben.
  • Für einkommensstärkere Haushalte wird die mittelbare Fehlbelegungsabgabe eingeführt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)