- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, ab dem 01.01.2026 die jährlichen Mieterhöhungen auf maximal 2 Prozent pro Jahr und pro Wohnung zu begrenzen.
- Die bestehende Regelung, die Mieterhöhungen von bis zu 11 Prozent alle drei Jahre erlaubt, wird aufgehoben.
- Für einkommensstärkere Haushalte wird die mittelbare Fehlbelegungsabgabe eingeführt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)
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