Das Land Berlin trägt Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und setzt sich zum Ziel mobilitäts- und wahrnehmungseingeschränkten Menschen ein umfassendes Angebot zu machen.
Die bereits gemachten Anstrengungen und erreichten Erfolge wie bspw. durch das Berliner Aufzugsprogramm, durch die Anschaffung von Niederflurbahnen oder durch die Einrichtung von Blindenleitsystemen an Bahnhöfen müssen dabei fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
I. Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV
Anforderungen an Busse und Bahnen
Das automatische Kneeling an Bushaltestellen wird beibehalten, weitere Feldversuche zur Prüfung des Bedarfskneelings finden nicht statt.
Die neu anzuschaffenden Gelenkbusse sollen über einen größeren Multifunktionsbereich verfügen, der es bspw. erlaubt drei statt wie bisher nur einem Rollstuhl Platz zu bieten. Die größeren Sonderflächen kommen gleichermaßen Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollatoren zu Gute. Sie sind mit Klappstühlen zu versehen, sodass eine maximale Ausstattung mit Sitzplätzen besteht, sofern kein Bedarf zur Benutzung der Sonderflächen besteht.
Die Möglichkeit des barrierefreien Einstiegs durch den vorderen Eingang ist zu erhalten, damit bei schräg zur Haltestelle stoppenden Bussen (z.B. bei durch PkWs zu geparkten Haltestellen) ein alternativer Einstieg vorhanden ist.
Bis zur zweiten Tür sollen in Bussen keine Stufen mehr, den Zugang zu den Sitzen erschweren. Die Podeste im hinteren Bereich des Busses sind so niedrig wie möglich zu gestalten, um die Stolpergefahr zu mindern.
Bei der Ausschreibung für neue S- und U- Bahnen soll darauf geachtet werden, dass automatische Rampen zur Überwindung der Bahnsteigkante vorhanden sind.
Rücksichtnahmekampagne
Der Berliner Senat und die beteiligten Verkehrsunternehmen sollen außerdem eine Rücksichtnahmekampagne durchführen, die ein stärkeres Bewusstsein für die Einschränkungen bei der Nutzung des ÖPNV durch sensorisch und mobilitätseingeschränkte Menschen fördert und die Hilfsbereitschaft anregt. Schwerpunktmäßig soll rücksichtsvolles Verhalten in den Mehrzweckbereichen und beim Ein- und Ausstieg gefördert werden.
Fahrgastinformationen und Fahrgastkommunikation
Wahrnehmungsbehinderte Personen sollen wie andere Nutzer auch die notwendigen Informationen an den Service-Schaltern, in den Fahrzeugen des ÖPNV bzw. an den Bahnhöfen und Haltestellen möglichst problemlos erhalten können. Sehbehinderte sowie blinde und hörbehinderte (gehörlose, ertaubte und schwerhörige) Fahrgäste stellen dabei unterschiedliche Anforderungen an eine gelungene Fahrgastkommunikation.
An allen Bahnsteigen und –höfen sind akustische und optische Signalsysteme bereitzustellen. Größere Bahnhöfe müssen darüber hinaus über ein Leit- und Informationssystem verfügen. Außerdem sind ertastbare Blindenleitsysteme an Bahnsteigen und Haltestellen notwendig.
Auch innerhalb der Busse müssen Fahrgastinformationen durch akustische und optische Signale für wahrnehmungsbehinderte Menschen verfügbar gemacht werden. Die Informationen sollen dabei leicht erkennbar und verständlich sein.
Die Verkaufs- und Serviceräume im Tarifsystem des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg sind auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen, insbesondere an Schaltern kann mehr Barrierefreiheit erreicht werden. Das Personal der Verkehrsunternehmen ist im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu schulen.
An den Bahnhöfen ist die Anzahl barrierefreier Toiletten auszuweiten. Der Zustand der bereits verfügbaren barrierefreien Toiletten ist sowohl in hygienischer wie auch technischer Hinsicht auf eine einwandfreie Benutzbarkeit hin zu überprüfen.
Baustellen und Ersatzverkehre
Auch bei Dauerbaustellen und bei Schienenersatzverkehren müssen die Standards der barrierefreien Mobilität gelten. Dies gilt insbesondere für
- optische und akustische Orientierungs- und Informationshilfen in Baustellenbereichen und bei Umleitungen;
- den barrierefreien Zugang zu Bussen des Schienenersatzverkehrs;
- Ausschreibungen für Baumaßnahmen von Bahnhöfen. Hierbei ist auf temporäre Hilfesysteme wie Fahrstühle zu
Mobilitätshilfen
- Evaluierung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung, insbesondere hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und seiner Flexibilität;
- Ausweitung des VBB Begleitservices auf Zeiten von 6:30 bis 23:00 Uhr.
Beide Dienstleistungen sollen zukünftig weiterhin für die Zielgruppe entgeltfrei und mit dem Service Tür-zu-Tür zur Verfügung stehen.
Fahrgast- und Behindertenverbände sind über das Recht auf Anhörung hinaus an Entscheidungen zu den genannten Punkten zu beteiligen. Die Entscheidungsprozesse sollen transparent und langfristig nachvollziehbar sein.
II. Regelmäßige Berichterstattung der Verkehrsunternehmen durch spezifische Kapitel zu „Barrierefreiheit“ in den Geschäfts- und Rechenschaftsberichten
In den Geschäfts- und Rechenschaftsberichten der Berliner Verkehrsunternehmen sind entsprechende Kapitel über die Umsetzung von Anforderungen von Barrierefreiheit einzufügen. Verkehrsträger, Senatsverwaltung und Abgeordnetenhaus prüfen den Umsetzungsstand zur Zielerreichung Barrierefreiheit regelmäßig.