Antrag 23/II/2014 Barrierefreien Wohnraum schaffen - Wohnungsnot für Menschen mit Behinderungen verhindern

Status:
Überweisung

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und das für Bauen zuständige Mitglied des Senats werden aufgefordert, dem in Berlin nachweislich bestehenden Mangel an barrierefreien Wohnungen durch folgende Maßnahmen entgegen zu treten und so das Missverhältnis zwischen dem aktuellen Bedarf und dem vorhandenen bezahlbaren barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraum zu beseitigen, um der mit dem demografischen Wandel dramatisch weiter steigenden Nachfrage gerecht zu werden:

 

  1. Im öffentlich geförderten Wohnungsneubau wird eine Quote von fünf Prozent RollstuhlfahrerInnen-Wohnungen gemäß DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R festgelegt. Darüber hinaus wird bei allen von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften errichteten Neubauten eine Quote von weiteren fünf Prozent für barrierefreie/barrierearme Wohnungen festgelegt, in denen z. B. keine Türschwellen und flache Duschwannen eingebaut werden. Hierdurch müssen auch Immobilienangebote für Träger der Behindertenhilfe (z.B. für betreutes Wohnen) entstehen.
  2. So lange ein starker Mangel an Wohnungen mit wenigen oder keinen Barrieren besteht, müssen die existierenden Wohnungen wieder zentral erfasst und ggf. vermittelt werden, um eine bestmögliche Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu gewährleisten.
  3. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Umbaus und zur Bestandssicherung von barrierefreiem Wohnraum ergreift der Senat eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des § 554a BGB, z. B. über ein Mietrechtsreformgesetz, mit dem Ziel, die immer noch mögliche Verweigerung von baulichen Veränderungen durch den Vermieter aufzuheben und auch die Verpflichtung zum Rückbau einer barrierefreien Wohnung generell aufzuheben. Gleiches gilt für die obligatorische Gestattung der bedarfsgerechten barrierefreien Zuwegung zu Wohnungen im Wohneigentum durch die Wohneigentümergemeinschaft durch eine entsprechende Novellierung des Wohneigentumsgesetzes.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Das Anliegen des Antrags wurde vom Fraktionsarbeitskreis Gesundheit und Soziales aufgegriffen. Die Ziele werden im Rahmen der Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Gesetzes ist im Sommer 2016 zu rechnen.