Wir fordern, dass durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen für Fußgänger*innen, Radfahrende und den motorisierten Individualverkehr.
Zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fordern wir eine Anpassung der einschlägigen Regelungen, sodass Baustellenumgehungen eine Mindestbreite von 1 m nicht unterschreiten dürfen und der Weg keine Stufen oder Hindernisse, die eine Höhe von 3 cm überschreiten, aufweisen darf. Ferner ist sicherzustellen, dass der Untergrund mit Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren etc. befahrbar ist (z. B. kein weicher Sand). Ist dies baulich nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu gewährleisten, ist ein alternativer Weg durch eine klar sichtbare und einfach verständliche Beschilderung auszuweisen.
Des Weiteren fordern wir, dass auch Fahrradfahrenden eine sichere und befahrbare Umgehungs- oder Umfahrungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Sollte die unter den gegebenen Umständen einzige vertretbare Möglichkeit die Zusammenlegung des Radstreifens mit der Autospur sein, ist für die größtmögliche Sicherheit aller Fahrenden zu sorgen. Dazu gehört zum Beispiel eine klare Kennzeichnung der Zusammenlegung und die Anpassung von möglichen Ampelschaltzeiten an die Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmenden.
Dieser Zustand ist bereits bei Verkehrssicherung der Baustelle herzustellen, in Havarie-Fällen spätestens bis 6 Uhr am Folgetag.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.