Wir fordern, dass durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer:innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen für Fußgänger:innen, Radfahrende und den motorisierten Individualverkehr. Diese müssen selbstverständlich auch an die besonderen Bedingungen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden angepasst sein.
Zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fordern wir eine Anpassung der einschlägigen Regelungen, sodass Baustellenumgehungen eine Mindestbreite von 1 m nicht unterschreiten dürfen und der Weg keine Stufen oder Hindernisse, die eine Höhe von 3 cm überschreiten, aufweisen darf. Ferner ist sicherzustellen, dass der Untergrund mit Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren etc. befahrbar ist (z.b. kein weicher Sand). Ist dies baulich nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu gewährleisten, ist ein alternativer Weg durch eine klar sichtbare und einfach verständliche Beschilderung auszuweisen.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Behinderungen gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.
Des Weiteren fordern wir, dass auch Fahrradfahrenden eine sichere und befahrbare Umgehungs- oder Umfahrungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Dabei sind mittlerweile eine Vielzahl an sicherheitserhöhenden Maßnahmen bekannt, wie man beispielsweise in den Niederlanden beobachten kann. Sollte die unter den gegebenen Umständen gewählte Lösung dennoch eine gemeinsame einspurige Streckenführung von Auto- und Radverkehr mit Ampelschaltung sein, bedeutet dies, dass die Sicherheit der Radfahrenden innerhalb des Systems zu gewährleisten ist: Es ist verpflichtend ein Aufstellstreifen für Fahrradfahrende direkt vor der Ampel zu markieren, genauso wie ein Überholverbot und Tempo 30, damit Radfahrenden sicher vor den Autos durch die Baustelle kommen. Zudem ist durch geeignete Maßnahmen
darauf zu achten, dass Fahrradfahrende und Zufußgehende einander nicht gefährden.
Dieser Zustand ist bereits bei Verkehrssicherung der Baustelle herzustellen, in Havarie-Fällen spätestens bis 6 Uhr am Folgetag.
Ziel muss es auch sein, dass alle Baustellen im Land digital und öffentlich zugänglich erfasst werden, damit eine rechtzeitige Information möglich ist.
Schlussendlich fordern wir die konsequente Umsetzung und Kontrolle der sicheren und gleichwertigen Gestaltung von Verkehrsveränderungen, insbesondere bei Baustellen. Daher muss zuwiderhandeln seitens der zuständigen Bauleitung entsprechend geahndet werden und zeitnahe Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll die Kommunikation und der Zugang zum Wissen der lokalen Expert:innen für Rad- und Fußwegeplanung, sowie den Repräsentanzen für Barrierefreiheit geschaffen werden. Zu guter Letzt soll den Nutzenden der Wege eine niedrigschwellige Möglichkeit gegeben werden, die Behörden bei unzureichender Gestaltung der Maßnahmen zu informieren um diese Missstände zu verändern. Weitere umsetzungsfördernde Maßnahme sind zu untersuchen und positiv zu begleiten.