Die Bundesregierung, die Landesregierungen mit SPD-Beteiligung, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen in den Bundesländern werden aufgefordert, sich für eine flächendeckende LKW-Maut einzusetzen, die neben den bereits bestehenden Mautstrecken auf Bundesautobahnen und einigen wenigen Teilstrecken von Bundesstraßen, auf sämtliche Land- und Bundesstraßen ausgeweitet wird.
Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, deren Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt und die zum gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Die Lkw-Maut wurde auf vierspurige Bundesstraßen und auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Zudem sollen die Mautsätze künftig nicht mehr nach der Anzahl der Achsen, sondern gewichtsbezogen berechnet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am 26.3.2015.
- Zum 1. Juli 2015 wurde die Lkw-Mautpflicht auf weitere 1.100 Kilometer vierspurig ausgebaute Bundesstraßen ausgedehnt. Damit wird das Netz mautpflichtiger Bundesstraßen mehr als doppelt so groß.
- Zum 1. Oktober 2015 wurde die Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt.
- Bereits zum nächsten Wegekostengutachten ab 2017 sollen die Mautsätze nicht mehr nur nach der Anzahl der Achsen, sondern gewichtsbezogen berechnet werden.
- Lkw-Mautdaten sollen nach strengsten Datenschutzregeln anonymisiert bei der Verkehrslenkung helfen.
- Das Personal des Bundesamtes für Güterverkehr soll flexibler einsetzbar sein.