Antrag 147/II/2014 Ausweitung der LKW-Maut auf Land- und Bundesstraßen

Die Bundesregierung, die Landesregierungen mit SPD-Beteiligung, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktionen in den Bundesländern werden aufgefordert, sich für eine flächendeckende LKW-Maut einzusetzen, die neben den bereits bestehenden Mautstrecken auf Bundesautobahnen und einigen wenigen Teilstrecken von Bundesstraßen, auf sämtliche Land- und Bundesstraßen ausgeweitet wird.

 

Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, deren Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt und die zum gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Lkw-Maut wurde auf vierspurige Bundesstraßen und auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Zudem sollen die Mautsätze künftig nicht mehr nach der Anzahl der Achsen, sondern gewichtsbezogen berechnet werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am 26.3.2015.
  1. Zum 1. Juli 2015 wurde die Lkw-Mautpflicht auf weitere 1.100 Kilometer vierspurig ausgebaute Bundesstraßen ausgedehnt. Damit wird das Netz mautpflichtiger Bundesstraßen mehr als doppelt so groß.
  2. Zum 1. Oktober 2015 wurde die Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt.
  3. Bereits zum nächsten Wegekostengutachten ab 2017 sollen die Mautsätze nicht mehr nur nach der Anzahl der Achsen, sondern gewichtsbezogen berechnet werden.
  4. Lkw-Mautdaten sollen nach strengsten Datenschutzregeln anonymisiert bei der Verkehrslenkung helfen.
  5. Das Personal des Bundesamtes für Güterverkehr soll flexibler einsetzbar sein.
  Ab 2018 sollen alle Bundesstraßen in Deutschland mit einer Lkw-Mautpflicht versehen werden. So wurde es auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.   Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages aus.   Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Ziele des Antrages sind teilweise umgesetzt: Im Jahr 2015 wurden auf Bundesebene die Maut-Regelungen angepasst: Zum 01.07.2015 wurde das mautpflichtige Straßennetz um rd. 1.100 km ausgeweitet, ab 01.10.2015 gilt die Maut auch für LKW ab einem Gewicht von 7,5 t.   Stellungnahme SenStadUm:  Der Senat hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, dass die Nutzerfinanzierung weiterzuentwickeln ist, neben der Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 t und Busse auch durch Ausweitung auf das nachgeordnete Straßennetz.   Lkw verursachen in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Straßen, und dies trifft auf alle Straßennetzteile gleichermaßen zu. Daher sollten die Verursacher von Straßenschäden stärker herangezogen und die Lkw-Maut ausgeweitet werden. Mittelfristig könnten durch Ausweitung auf Landes- und Kommunalstraßen Einnahmen generiert werden, die von den Ländern und Kommunen für den Bestandserhalt benötigt werden. Der Bund ist für die Umsetzung zuständig.