Wir fordern das Land Berlin auf, die Gebühr für Kirchenaustritte von derzeit 30 € abzuschaffen und den Kirchenaustritt für Berliner Bürger*innen kostenlos anzubieten. Der Kirchenaustritt soll auch bei Bürgeramt sowie über den Online-Service der Bürgerämter möglich gemacht werden.
Mit diesem Schritt wird der Austritt besonders für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen erleichtert. Alle Bürger*innen ab 18 Jahren sind vom Bürgeramt zu fragen, ob sie aus der Kirche austreten wollen.
Die Bearbeitungskosten für einen Kirchenaustritt sollten nicht vom Staat oder seinen Bürger*innen getragen werden. Es ist wünschenswert, dass die Bearbeitungskosten für Kirchenaustritte mit den Einnahmen über die Kirchensteuer verrechnet werden.
Die nicht behandelten Anträge (Dissens-Anträge) wurden an den Landesvorstand überwiesen.
Ursprüngliche Empfehlung der AK: Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Wir fordern das Land Berlin auf, die Gebühr für Kirchenaustritte von derzeit 30 € abzuschaffen und den Kirchenaustritt für Berliner Bürger*innen kostenlos anzubieten. Der Kirchenaustritt soll auch bei Bürgeramt sowie über den Online-Service der Bürgerämter möglich gemacht werden.
Mit diesem Schritt wird der Austritt besonders für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen erleichtert.
Die Bearbeitungskosten für einen Kirchenaustritt sollten nicht vom Staat oder seinen Bürger*innen getragen werden. Es ist wünschenswert, dass die Bearbeitungskosten für Kirchenaustritte mit den Einnahmen über die Kirchensteuer verrechnet werden.