Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen von Ausbilder:innen in den Behörden des Landes und der Bezirke sowie in den Betrieben in Berlin zu verbessern. Zudem fordern wir die SPD Berlin dazu auf, sich gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Ausbilder:innen dringend verbessert werden. Dazu sollen auch die Maßnahmen zur Aufwertung der Position und Unterstützung der Arbeit von Ausbilder:innen aus dem Antrag “Berufsausbildung 4.0 flächendeckend einführen und neue Standards setzen!”, der bereits im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 der AfA beschlossen und zum darauf folgenden Bundesparteitag eingebracht wurde, baldmöglichst umgesetzt werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sollen sich auch, u.a. durch die Initiierung einer Bundesratsinitiative, dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesvorhaben wie die dringend nötige Reform der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Ausbilder:innen auch die Informationen erhalten, die sie für eine gute Betreuung der Auszubildenden ihres Betriebes/ ihrer Behörde benötigen. Gerade die besorgniserregende Entwicklung, dass ein hoher Anteil der Auszubildenden von teilweise starken mentalen und psychischen Belastungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen ist, zeigt den Bedarf für die Stärkung auch der sozialen und psychologischen Kompetenzen der Ausbilder:innen. Dafür soll die Jugendberufsagentur Berlin verpflichtet werden, gemeinsam mit anderen Akteur:innen wie der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eine Informationskampagne zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Informationskampagne sollen Ausbilder:innen über bereits vorhandene und neue Informations- und Hilfsangebote (u.a. Webinare) sowie deren Nutzen für die Unterstützung der Auszubildenden aufgeklärt werden. Mit der Kampagne sollen Ausbilder:innen Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um ihre Tätigkeiten kompetent und gut auszuführen und um die Auszubildenden u.a. bei der Bewältigung von mentalen und psychischen Problemen helfen zu können.
Darüber hinaus muss durch den Senat geprüft werden, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Schulungsunterlagen, Informationsdokumente, usw. zur Aufklärung über bereits bestehende Hilfsangebote und Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der Durchführung ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben aktualisiert und/ oder verbessert werden können.