Antrag 253/I/2025 Aufwandsentschädigung an die Ausübung des Mandats binden

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufwandsentschädigung für die Bezirksverordneten an die Ausübung des Mandats gebunden wird und nur zur Auszahlung gelangt, wenn die/der Bezirksverordnete ihren/seinen Pflichten als Bezirksverordnete/r nachkommt. Das bedeutet, dass ergänzend zum Bezirksverwaltungsgesetz eine Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen verabschiedet werden soll. Kommen Bezirksverordnete Ihren Pflichten länger als 2 Monate nicht nach, wird für den darüberhinausgehenden Zeitraum keine Aufwandsentschädigung gewährt. Gesundheitliche Gründe sind hiervon ausgenommen. Der/dem Bezirksverordneten obliegt die Nachweispflicht hinsichtlich der Mandatsausübung bei versäumten Sitzungsterminen, die über den Zeitraum von 2 Monaten hinausgehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AG Fraktionsvorsitzende (Konsens)