Antrag 105/II/2025 Aufnahme von sexueller Belästigung im öffentlichen Raum als Straftatbestand

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren und sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen.

 

Konkret soll sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch 103/II/2025 (Konsens)