Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass das System der Bedarfsgemeinschaft bei Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch umgestaltet wird. Insbesondere soll umgesetzt werden, dass in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen bis zu 25 Jahren diese keinen Teil der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern bilden, sondern eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen. Außerdem sollen Kürzungen keinen finanziellen Nachteil mehr darstellen, der das gemeinsame Wohnen von Bezugspersonen miteinander benachteiligt.