Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III (geplant zum 1.1.2017) die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Berliner Bezirke als „Modellkommune Pflege“ bewerben können.
Das Konzept „Modellkommunen Pflege“, das auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege zurückgeht, sieht vor, dass die Beratungsansprüche/-pflichten nach dem SGB XI mit denen zu weiteren Sozialleistungen, die in (Finanzierungs-) Verantwortung der Kommune geleistet werden, in ein Gesamtkonzept eingebunden und in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit anderen erbracht werden. Es geht dabei um die Sicherstellung von Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung und die Verzahnung mit der Infrastruktur vor Ort und der Beratung zu kommunalen (in unserem Fall: bezirklichen) Leistungen zur Pflege und Pflegevermeidung (z.B. Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, bürgerschaftliches Engagement).
Dazu sollen die Bezirke, die als „Modellkommunen Pflege“ zugelassen werden, Kooperationsverträge unter Einbeziehung fachlicher Expertise (insbes. Pflegefachkompetenz und Kompetenz der sozialen Arbeit) mit den Pflegekassen über die konkrete Umsetzung schließen können.