Antrag 49/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

Status:
Erledigt

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Recht neben dem Asylrecht steht.
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohe Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Altfallregelung für Asylsuchende, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik befinden und über deren Asylantrag nicht entschieden wurde: Sie sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit den Rechten für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten, damit sie in den Genuss des Familiennachzugs und des Arbeitsmarktzugangs kommen.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag.
  • Abschaffung des Regelwiderufsverfahren.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)