Antrag 71/I/2025 Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung durch Tarifverträge statt betrieblicher Willkür

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sicher zu stellen, dass die folgenden Punkte des Arbeitszeitgesetzes auch in Zukunft unverändert gelten:

 

  1. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden weiterhin nicht überschreiten.
  2. Es bleibt bei mindestens 30 Minuten Pause nach sechsstündiger bzw. 45 Minuten Pause nach neunstündiger Arbeit.
  3. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.

 

Flexibilisierung von Arbeitszeiten dürfen nur über Tarifverträge erfolgen. Dies ist bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist in das Arbeitszeitgesetz aufzunehmen, dass eine lückenlose, für Arbeitnehmer*innen nachvollziehbare, Erfassung der Arbeitszeit in jedem Betrieb zu erfolgen hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)