Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, das Berliner Atelierprogramm für professionelle, bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken und auszubauen. Z. Z. ist die Mietdauer im Ateliervertrag auf 8 Jahre begrenzt. Wir setzen uns dafür ein, dass auch bisherige Mieterinnen und Mieter sich um Arbeitsräume über das Berliner Atelierprogramm wieder bewerben können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III):
Die Sicherung und Bereitstellung von Räumen zur künstlerischen Produktion und Präsentation ist ein Herzstück kulturpolitischer Bemühungen, das der Senat seit den 1990er Jahren, bspw. mit der Kooperation von Kulturwerk und der 1993 gegründeten Gesellschaft für Stadtentwicklung verfolgt. Die kontinuierlichen Bemühungen erzielten Fortschritte, die jedoch gemessen am gewachsenen Bedarf zu gering ausfielen. Im Jahr 2016 waren 891 Räume für Künstlerinnen und Künstler im Bestand Berlins. Es zeichnete sich ab, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die Zahl der Räume im Bestand zu verdreifachen, also 2000 neue Räume stadtweit zu sichern, nicht erreicht wird. Dementsprechend wurde regelmäßige Befassung in den Parlamentsgremien aufgenommen, wovon u.a. die Senatsberichterstattung unter den RNr. 0351, 0633, 0634, 1062, 2542 mit Unternummern zeugt. Der letzte Senatsbericht vom 23.6.2020, hier: Jahresbericht Arbeitsraumprogramm über das Jahr 2019. RNr. 1062 F, war Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten am 21.9.2020. Im Bestand des Arbeitsraumprogramms waren lt. Jahresbericht 2019 860 Räume, insgesamt lag die Anzahl der Räume mit Belegrechten bei 1376. Im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten wurde in o. g. Sitzung berichtet, dass Ende 2021 2225 gesicherte Räume nutzbar sein werden, zu denen 1775 zusätzliche Räume gehören. Die Zahl stellt die Summe der Räume in landeseigenen Liegenschaften und in privaten Anmietungen dar. Ob die im April gegründete intermediäre Trägerstruktur, also die Kulturraum Berlin GmbH als Tochter-Unternehmen der öffentlich-rechtlichen Stiftung für Kulturelle Weiterbildung (SKWK) die Erwartungen im Sinne eines nützlichen Instruments zur Sicherung und Bereitstellung von Räumen für Künstlerinnen und Künstlern erfüllt, bleibt kritisch zu überprüfen.
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