Antrag 197/I/2025 Arbeitsmöglichkeiten für Asylsuchende und Geduldete erleichtern.

Status:
Nicht abgestimmt

Wir sind überzeugt: Arbeit ist für die Integration ein zentraler Schlüssel. Wer arbeitet, lernt schneller die Sprache, findet Anschluss in der Gesellschaft und trägt aktiv zum Zusammenhalt bei. Deshalb müssen wir uns aktiver dafür einsetzen, dass Asylsuchende so früh wie möglich eine Chance auf Arbeit bekommen.

 

Die SPD hat bereits Hürden abgebaut und den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert – doch es gibt noch mehr zu tun. Anstatt Menschen in Unsicherheit und Perspektivlosigkeit zu lassen, wollen wir ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten einzubringen. Das hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch unserer Wirtschaft, die dringend Arbeitskräfte braucht.

 

Aktuell dürfen Asylbewerber*innen in den ersten drei Monaten nach der Ankunft in Deutschland keiner Arbeit nachgehen. Danach kann erst eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, falls keine Verpflichtung besteht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diesem Antrag müssen meistens das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass den Menschen unnötig hohe bürokratische Hürden bereitet werden, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, einer Arbeit nachgehen zu dürfen.

 

Wir fordern daher:

Asylsuchende und Geduldete sollen eine generelle Arbeitserlaubnis erhalten. Bei Anhaltspunkten, die gegen eine Arbeitserlaubnis sprechen, soll dann die Möglichkeit für das BAMF oder die Bundesagentur für Arbeit bestehen, diese nachträglich wieder zu entziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 194/I/2025 (Konsens)