Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag nach dem “Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen” (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) zur vollständigen Anerkennung max. drei Monate beträgt. Diese Frist soll im Gesetz festgehalten werden.
Gemäß § 6 Absatz 3 BQFG muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens stellt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid aus. Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Anerkennung der vollständigen Gleichwertigkeit.
- Anerkennung einer teilweisen Gleichwertigkeit. Hier kann durch gezielte Anpassungsqualifizierung (z.B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) das noch fehlende berufliche Know-how nachgeholt werden. Innerhalb von 5 Jahren ist es möglich, einen Folgeantrag zu stellen, mit dem eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.
- Ablehnung des Antrages, wenn keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte.
Die Bearbeitungsdauer für den Folgeantrag dauert durchschnittlich mind. sechs Monate. Laut Aussagen der IHK FOSA Mitarbeiter*innen werden nur zuerst die Erstanträge bearbeitet, da die gesetzliche Vorgabe hier eingehalten muss. Die Bearbeitung des Folgeantrages zudem einfacher, weil nur die Anpassungsqualifizierung oder ggf, Praktikumsnachweis geprüft werden muss.
Für die Antragsteller*innen heißt das: Unnötiges Warten. Die Antragsteller können in dieser Zwischenzeit auch keine, ihrer Qualifikation entsprechend, adäquaten Stellen antreten. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte eine qualifizierte Fachkraft schnellstmöglich den Zugang in den primären Arbeitsmarkt erhalten.