Antrag 35/III/2016 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Verwaltung und Partei umsetzen

Status:
Erledigt

Dass sich die SPD Berlin anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

a) dafür einsetzt, dass die Benachteiligung wegen Geschlecht, sexueller Identität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter in Berliner Behörden keinen Platz haben.

  1. Untersuchung der Verwaltung auf diskriminierende Faktoren in Bezug auf die genannten Faktoren (auch mittelbare Benachteiligung etwa durch Verfahren) müssen eingeleitet werden.
  2. Der Fokus muss dabei auf eine Verwaltung, die die Vielfalt der Stadt widerspiegelt, interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes, aber auch weitere Bereiche, gelegt werden.
  3. Bisherige Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau des öffentlichen Raums müssen fortgeführt werden.

 

b) sich dafür einsetzt, dass Faktoren die zu Benachteiligung in Parteigremien der SPD führen, identifiziert und abgebaut werden:

  1. Neben der Geschlechterquote sollen auch auf Ausgewogenheit bezüglich sozialer und ethnischer Herkunft geachtet werden.
  2. Mandate sollen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln: Wir setzen uns dafür ein, dass neben dem Geschlecht die Faktoren Alter und Mirgrationshintergrund bei KandidatInnenaufstellung stärker Berücksichtigung finden.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Überweisung 34/III/2016 (Konsens)