Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung einer Berliner Verpackungssteuer einzusetzen. Ziel und Zweck dieser Verpackungsteuer ist es, der Vermüllung des öffentlichen Raums, wie Straßen, Plätze, Sport- und Spielplätzen und Parks, insbesondere durch Einwegverpackungen, wie Einweggeschirr, Portionsverpackungen, Pizzakartons, Alu- und Plastikschalen u.ä. entgegenzuwirken und zudem dem Ressourcenschutz zu dienen.
Derzeit werden die Kosten für die Beseitigung der Müllberge im öffentlichen Raum über die Bezirkshaushalte für die Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze getragen. Für die Straßenreinigung müssen die Anrainer*innen über die Straßenreinigungsgebühren aufkommen, die über die Betriebskostenabrechnung umlegbar auf die Mieter:innen sind. Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostengerechtigkeit ist daher eine Verpackungssteuer ein sinnvoller und zulässiger Hebel, um einen fiskalischen Anreiz für den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu schaffen und damit die Stadt sauberer zu machen. Außerdem wird mit solch einer Berliner Verpackungssteuer auch eine Einnahmemöglichkeit erschlossen, die auf ca. 40 Mio. € geschätzt wird. Diese Einnahmen sollen, auch wenn es sich um eine allg. Steuer handelt, weitestgehend zweckgebunden für die Verbesserung der Stadtsauberkeit verwendet werden.
Tübingen erhebt seit 2022 eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr. Am 22. 1. 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass solch eine kommunale Steuer rechtens und zulässig ist. Jetzt wollen nach einer Umfrage der DUH ca. 120 deutsche Städte diesem Beispiel Tübingens folgen und auch eine Verpackungssteuer erheben, allen voran Köln. Berlin ist gut beraten, aus folgenden Gründen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, insbesondere Einweggeschirr einzuführen:
1.
Das ist ein aktiver Beitrag gegen die Vermüllung der öffentlichen Räume, wodurch sich die Bürger und Bürgerinnen sehr gestört fühlen. Die Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird von vielen sogar mit subjektiver Gefährdung verbunden.
2.
Die Berliner Bezirke sind in der Regel für die öffentlichen Räume zuständig und müssen immer höhere Beträge aus ihren Budgets für die Reinigung ausgeben, die sie nicht haben. Daher ist es nur zu gerecht, die Verursacher, in diesem Fall das Gastgewerbe in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten zu beteiligen. Das Beispiel Tübingen hat gezeigt, dass die erhobenen Beträge zumutbar und wirtschaftlich vertretbar sind.
3.
Die Kontrolle stellt zwar eine Herausforderung dar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass Fast-Food-Ketten und Schnellrestaurants wie McDonald’s, Burger King, KFC, Subway, Liefer- und Take-away-Diensten wie Lieferando, Uber Eats, Deliveroo, Supermärkten und Discounter, Kaffee
– und Bäckerei-Ketten, Online-Händlern und Versandunternehmen wie Amazon, Zalando, Lebensmittelmärkte und Convenience Stores wie Tankstellen-Shops und Kioske, Getränkehersteller und –vertriebe grundsätzlich gesetzeskonform die Verpackungssteuer abführen werden, so dass sich der Kontrollaufwand in Grenzen halten wird.