Ersetze § 6 Abs. 2a GO durch neuen Abs. 3:
(3) Zur Wortmeldung auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen sollen Wortmeldekarten ausgegeben werden. Auf diesen sind neben Namen, Gliederung, Geschlechtseintrag und Beratungsgegenstand Antrag/Thema auch die bevorzugten Pronomen anzugeben. Für die Ansprache und den Aufruf ist das eingetragene Pronomen maßgeblich.
Bisherige Formulierung: (siehe Antrag 02/II/2024)
(2) Anschließend findet die Debatte statt. Die Redner*innen werden auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen nach männlichen und weiblichen Geschlecht wechselnd aufgerufen (Reißverschlussprinzip)Als divers eingetragene Genoss*innen werden in die Redeliste eingefügt; Anschließend wird das Reißverschlusssystem fortgesetzt. Wenn keine Frauen oder als divers eingetragene Personen mehr auf der Redeliste stehen, ist die Debatte nach dem ersten männlichen Redner beendet. Auf Antrag kann die Liste für drei Männer geöffnet werden. Sobald sich Frauen oder als divers eingetragene Personen melden, wird nachquotiert. Zur Redeliste zählt nicht die Einbringung des Antrages.
(2a) Zur Wortmeldung auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen sollen Wortmeldekarten ausgegeben werden. Auf diesen sind neben Namen, Gliederung, Geschlechtseintrag und Beratungsgegenstand Antrag/Thema auch die bevorzugten Pronomen anzugeben. Für die Ansprache und den Aufruf ist das eingetragene Pronomen maßgeblich.